1. Die Unterkunft der Kunden in Räumlichkeiten der Hütte „ADAM“ wird aufgrund deren freiwilliger Anmeldung und verbindlichen Aufenthaltsbuchung und nach der Zahlung der Reservationsgebühr für den Aufenthalt in Höhe von 100 EUR durchgeführt. Die Reservationsgebühr wird bei Stornierung des Aufenthalts innerhalb 30 Tage vor dem Aufenthaltsanfang nicht zurückgezahlt. Die Gäste legen bei Übernahme der Räumlichkeiten dem Vermieter oder der von ihm beauftragten Person einen Identitätsnachweis (Ausweis, Pass, Führerschein u. a.) vor, aufgrund dessen Abschreibung die Gäste ins Gästebuch eingetragen werden. Für minderjährige Kinder ist ein Vertreter zuständig, der in ihren Namen auch tut. In den Räumlichkeiten der Hütte dürfen nur die Personen unterbracht werden, die derzeit an keiner Infektionskrankheit leiden. Der Vermieter der Räumlichkeiten überreicht den Gästen ein Protokoll über Hüttenübernahme zum Zweck der Unterkunft, in dem sich die Mietdauer und Gesamtpreis für die Miete befinden.
2.
Die Preisliste für Unterkunft der Hütte ist im Internet, wie auch in den Werbeunterlagen verfügbar. Dienstleitungen werden gemäß einem im Voraus bestimmten Angebot und vereinbarten Bedingungen gewährt.
3.
Zeit des Aufenthaltsanfangs ist nach 14 Uhr und die Zeit der Hüttenübergabe ist beim Abfahrt bis
10 Uhr morgens, wann die Räumlichkeiten verlassen werden müssen, soweit nicht anders vereinbart.
4.
In der Hütte soll man die Schuhe wechseln. Wir empfehlen den Gästen geeignete Hausschuhe zu bringen. Vor dem Hütteneintritt muss sich man die Schuhe abputzen. Es ist verboten die Hütte mit den angezogenen Sportschuhen (Skistiefel, Wanderschuhen u. a.) einzutreten.
5.
In ganzer Hütte gilt ein strenges Rauchverbot. Nur die äußeren Räume der Hütte sind für Raucher (Terrasse) geeignet, wobei sich man eines erhöhten Brandrisikos und Ersatzes vom potentiellen Sachschaden bewusst sein sollte.
6.
Die Gäste sind verpflichtet die Maßnahmen zur Sicherstellung von Ordnung und Ruhe direkt in den Räumlichkeiten der Hütte und in der engen Umgebung zu treffen, wobei hier auch die Pflicht Nachtruhe von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens einzuhalten, gehört.
7.
Äußere und innere Räume der Hütte werden instand gehalten und sind völlig funktionell, die Gäste sind im eigenen Interesse verpflichtet, den Stand und Funktionalität der Geräte und Einrichtungen der Hütte zu überprüfen und die Mängel sofort dem Vermieter mitzuteilen. Ohne Zustimmung seitens des Besitzers dürfen die Gäste keine Einrichtung verschieben, weder Anpassungen und Reparaturen in den Räumlichkeiten der Hütte, noch Eingriffe ins Tiefbaunetz und Installationen durchführen.
8.
In ganzer Hütte wird die Elektroinstallation durch einen Schutzschalter gesichert und es ist möglich, dass, wenn man eigene elektrische Geräte verwendet, die den aktuellen Standarden bezüglich der Elektroinstallation nicht entsprechen, kommt es zum Stromausfall in der ganzen Hütte. Solches Gerät darf in der Hütte nicht mehr verwendet werden (dessen Verwendung ist nicht möglich).
9.
Der Gast ist verpflichtet vor Abfahrt alle Wasserhähne zuzudrehen, Licht und elektrische Geräte auszuschalten, Fenster zuzumachen und Tür einzuschließen. Wenn man einen Schlüssel verliert, wird dafür einzelne Gebühr angerechnet. In der Hütte soll es mit Heiß- und Kaltwasser wirtschaftlich umgegangen werden.
10.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt seitens der Erwachsenen drinnen oder draußen gelassen werden. Beim Unfall oder anderen unvorhersehbaren Umständen ist für ein Kind diejenige Person zuständig, mit der das Kind für Aufenthalt gemeldet ist. In der ganzen Hütte ist es verboten, Möbel und Einrichtung der Hütte herauszubringen und zu verschieben, wie auch die für Exterieur bestimmten Sportgeräte drinnen zu benutzen (Bälle, Tennisschläger, Rodel u. a.). Aus Schutzgründen darf man die Sportgeräte in Zimmer nicht bringen, weder sich im Wintersportanzug oder Sportschuhen angezogen, in der Hütte bewegen.
11.
Nach der Hüttenübernahme nimmt der Gast das Inventar der sämtlichen Räumlichkeiten auf und durch die Unterschreibung übernimmt volle Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Inhalts von der Hütte. Bei dieser Übernahme stellt die Reservationsgebühr, die im Rahmen der Buchung bezahlt wurde, eine Kaution für Fall der Beschädigung von Sachen dar. Diese Kaution ist auch ein Pfand in Höhe von 100 €, die am Ende Aufenthalts zurückgezahlt wird. Der Kunde empfing die Information, wie ein Feuerlöscher benutzt wird und bezüglich besten Notausgangs, wie auch die Auskunft über Umgang mit Kamin und Heizungssystem.
12.
Dem Kunden steht ein Schlüsselsatz zur gemieteten Hütte zur Verfügung. Für Schlüsselverlust wird seitens des Kunden 50 € bezahlt.
13.
Bettwäsche, Küchentücher und Tischdecken sind sauber und nicht beschädigt. Bettwäsche wird für einwöchigen Aufenthalt bestimmt. Küchentücher, Spülmittel und hygienische Toiletten- und
Bad-Produkte sind im Preis der Unterkunft inbegriffen. Die Bäder sind mit einer Dusche mit fließendem Heiß- und Kaltwasser, Platz für hygienische Produkte und Wasserklosett ausgestattet. Bitte sauber halten – für außerordentliche Verschmutzung der Räumlichkeiten (Kot, Erbrochene, Kaugummis, usw.) wird eine Strafe in Höhe von 17 € bezahlt.
14.
Der Gast ist verpflichtet vor Abfahrt Geschirr, Kessel und äußeren Grill zu spülen, aus dem Kühlschrank Lebensmittel wegzunehmen und sämtlichen Abfall auf den dafür bestimmten Ort auszuschütten.
15.
Eine Zufahrt zur Hütte ist für Kraftfahrzeuge durch lokale Fahrbahn möglich. Es kann geschehen, dass Sie im Winter Schneeketten brauchen werden.
16.
In den Räumlichkeiten befinden sich die Behälter für Abfall. Offene Abfalllagerung vor der Hütte ohne deren Absicherung ist nicht erlaubt.
17.
Verletzung des Rauchverbots in den Räumlichkeiten der Hütte wird mit 200 €-Summe gestraft.
18.
Bei Übernahme der Hütte und einzelner Zimmer muss unbedingt deren Ausstattung und Funktionalität überprüft werden - Betts, hygienische Einrichtungen, Tisch, Stühle, Schränke, Beleuchtung, Fernseher und Radio im Aufenthaltsraum und Esszimmer, Herd, Ofen, Geschirrspüler, Toaster, Kanne, Spülbecken für Geschirrspülen mit fließendem Heiß- und Kaltwasser, Geschirrschränke, hygienische Produkte und Spülmittel (Kübel, Besen, Fetzen) in der Küche. Der Kunde ist berechtigt alle Geräte und Einrichtungen der Hütte zu benutzen und zugleich ist er für verursachte Schäden zuständig.
19.
Unterkunft für Haustiere ist nur nach Vorlegung eines Impfausweises erlaubt.
20.
Vermieter der Räumlichkeiten ist für die in die Hütte gebrachten Gegenstände und für Schaden an den abgelegten Sachen nicht zuständig.
21.
Gäste sind damit einverstanden, dass der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person während der Mietdauer berechtigt ist, die Hütte und Zimmer zum Zweck der Durchführung von Pflichten, die sich von Betrieb solcher Räumlichkeiten ergeben (notwendige Reparaturen und Wartung, Havariezustände, usw.), einzutreten.
Für Sachschäden in den Räumlichkeiten der Hütte ist die untergebrachte Person zuständig.
22.
Die Gäste sind verpflichtet die Unterkunftsordnung einzuhalten – deren Verletzung gründet den Rechtsanspruch des Vermieters der Hütte vom Vertrag vor dem Ablauf der vereinbarten Dauer zurückzutreten.
23.
Diese Unterkunftsordnung steht in Räumlichkeiten der Hütte, wie auch im Internet zur Verfügung und die Gäste sind über sie auch mündlich seitens Vermieters oder Verwalters bei Vereinbarung der Bedingungen und Hüttenübernahme bekannt gemacht – Unkenntnis der Bestimmungen stellt keinen Grund für Nichterfüllung der Pflichte dar.